Förderung für Nachhilfestunden im Pflichtschulalter

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Die vergangenen zwei Jahre waren pandemiebedingt für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Lehrkräfte durch Schulschließungen, Fernunterricht und Quarantänemaßnahmen äußerst herausfordernd. Viele Schülerinnen und Schüler sind nach wie vor gefordert, Lerndefizite zu kompensieren.


Aus diesem Grund hat das Land Oberösterreich in enger Abstimmung mit der Bildungsdirektion eine Förderaktion initiiert, die den Familien durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit einer zusätzlichen außerschulischen Förderung eines Kindes im Pflichtschulalter anfallen, finanziell unterstützen soll. Die Förderung soll vor allem dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler auch in herausfordernden Zeiten gute Lernerfolge erzielen und ihre Leistungen verbessern. Vor allem sollen Lerndefizite aufgrund der Pandemie ausgeglichen bzw. eine drohende negative Abschlussnote abgewendet werden.


Für diese Förderinitiative wird ein Fördertopf von 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Um die Fördermittel zielgerichtet einsetzen zu können, wird die Förderung jenen Schülerinnen und Schülern zuerkannt, bei denen die verantwortlichen Lehrkräfte über die Fördermöglichkeiten an der Schule hinaus noch zusätzlichen Förderbedarf sehen. 


Förderkriterien:

  • Hauptwohnsitz des Schülers/der Schülerin in Oberösterreich.
  • Die Antragstellung erfolgt mittels Online-Formular auf www.familienkarte.at über die jeweilige Schuldirektion unter Angabe der Schulkennzahl, der Daten der Schülerin bzw. des Schülers, des Namens und der Adresse eines Erziehungsberechtigten sowie des Unterrichtsgegenstandes, in welchem Nachhilfebedarf besteht.
  • Geförderte Nachhilfe beschränkt sich auf die Hauptgegenstände Deutsch, Mathematik, Englisch bzw. eine zweite lebende Fremdsprache.
  • Die Schülerin bzw. der Schüler wird zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits nach den gegebenen Möglichkeiten an der Schule gefördert.
  • Die Förderhöhe beträgt 150 Euro pro Schülerin bzw. Schüler und Semester (Wintersemester inkl. Semesterferien bzw. Sommersemester inkl. Sommerferien) in Form eines Gutscheines. 
  • Nachhilfeunterricht muss bei einer deklarierten professionellen Nachhilfeeinrichtung, welche mit dem Land Oberösterreich eine entsprechende Vereinbarung hat, in Anspruch genommen werden.
  • Der an die Eltern übermittelte Gutschein ist bei einer deklarierten Nachhilfeeinrichtung einzulösen. Die Nachhilfeeinrichtung verrechnet die eingelösten Gutscheine mit dem Land Oberösterreich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die Service-Hotline des OÖ Familienreferates: 0732/7720-18772


Richtlinien_Nachhilfe.pdf herunterladen (0.02 MB)


31.05.2022 14:51